AW: Landesgleichstellungsgesetz
Sollte man hier nicht zunächst einmal unterscheiden für welchen Bereich dieses Gesetz gemeint ist. Es ist auf der einen Seite die Gleichstellung behinderter Menschen und auf der anderen Seite die Gleichstellung der Geschlechter. Allerdings tritt genau hier die Problematik auf, man kann nur in einzelnen Bereichen eine Gleichstellung für Menschen mit Behinderung bezwecken, da der Behinderungsgrad und der Einsatzbereich wichtig ist. Im Gegensatz zur Gleichstellung der Geschlechter. Hier bei den geschlechtern wurde bereits seit Jahren an einer gleichgestellten Behandlung gearbeitet. Ja auch die Frauenquote für Führungsjobs wurde oftmals durchgesetzt. Ich persönlich finde die Gleichstellung für beide Bereiche gut, wenn es klappt.
Ja, Männer im Bürodienst sind benachteiligt, aber auch nur weil hier "sex sells" wichtiger Einstellgrund ist. Genauso für Handwerkliche Bereiche wo Frauen benachteiligt werden, auch beim Gehalt. Eine Frau kann eben nicht so kräftig zulangen. Menschen mit Behinderung, verdienen hier auf jeden Fall auch eine Chance auf Gleichstellung, sollte die körpeliche und geistige Verfassung es zulassen!